Mehrwertsteuer bei eBay-Angeboten

AG Recklinghausen, Urteil vom 21.12.2004 - 13 C 517/04

Die Entscheidung
Der Kläger hatte in seiner Auktion ein Gerät angeboten, das zum Endpreis von 1.509 ? verkauft wurde. In der Beschreibung hatte er angegeben, dass der Käufer eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhält. Nachdem der Bieter 1.509 ? an den Verkäufer bezahlt hatte, verlangte dieser zusätzlich noch Zahlung von 241,44 ? als Mehrwertsteuer.

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Gewährleistungsausschluss

AG Kehl, Urteil vom 16.09.2003 - 4 C 290/03

Die Entscheidung
Der Anbieter eines Handys hatte folgende Beschreibung in seiner Auktion verwendet:

N 3310 Display Defekt!?

Wie Sie auf dem Bild gut erkennen, ist das Display zum Teil ausgelaufen. Das Handy lässt sich einschalten, Display-Beleuchtung geht an und der Tastenton ist zu hören. Da ich aber weitere Defekte nicht ausschließen kann, weil man ja auf dem Display nichts sieht, versteigere ich es als defekt ohne Garantie und unter Ausschluss einer Rücknahme. Mit Ihrem Gebot akzeptieren Sie meine Versteigerungsrichtlinien. Wird mit Akku ohne Ladegerät versteigert. Versandkosten als versichertes Paket der Post 8 ? pauschal. Keine Nachnahme. Nur Vorkasse.

Gebotsabgabe durch Elfjährigen

LG Bonn, Urteil vom 19.12.2003 - 2 O 472/03

Die Entscheidung
Der Kläger bot bei einer Internet-Auktion unter seinem Account ein Auto zum Startpreis von 49.000 ? an. Unter dem Mitgliedsnamen des Beklagten wurde die Sofort-Kaufen-Option zum Preis von 54.900 ? genutzt. Als sich der Verkäufer mit dem Bieter zur Abwicklung des Geschäfts in Verbindung setzte, widerrief dieser sein Gebot mit dem Hinweis, nicht er, sondern sein elfjähriger Sohn hätte für den Wagen geboten. Beide Elternteile hätten sich zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe nicht im Haus befunden.

Unwirksames Vorgehen eines Verkäufers gegen Bewertungen

AG Koblenz, Urteil vom 02.04.2004 - 142 C 330/04

Die Entscheidung
Bei der Geltendmachung seines Rückgaberechts hatte der Käufer Probleme mit dem Anbieter. Daher bewertete er den Verkäufer mit:
"Beschwerde: Nie wieder! So etwas habe ich bei über 500 Punkten nicht erwartet!! Rate ab!!"
. Der Anbieter sah in dieser Bewertung eine unsachliche Kritik, die zum einen gegen die eBay-AGB verstoße und außerdem straf- und zivilrechtlich unzulässig sei. Das Gericht gestand dem Verkäufer zunächst eine einstweilige Verfügung zu, in der dem Bieter die Beantragung der Löschung der Bewertung auferlegt wurde. Hiergegen legte der Bieter Widerspruch ein.

Bindung des Verkäufers an sein Angebot

LG Bonn, Urteil vom 12. November 2004 - 1 O 307/04

Die Entscheidung
Der Beklagte hate in einer Auktion einen BMW im Wert von 8500 ? zum Startpreis von 1 ? angeboten. nach Zeitablauf lag das Höchsgebot bei 63 ?. Der Verkäufer verweigerte die Erfüllung des Kaufvertrages mit dem Hinweis, dass vor Ablauf der Auktion ein Höchstgebot von 11.000 ? abgegeben worden war, welches aber zurückgezogen wurde. Mit diesem Angebot sei er einverstanden gewesen, niemals aber mit einem Kaufpreis von 63 ?.
Weil er die Auktion bei Kenntnis des niedrigen Gebots abgebrochen hätte, wollte der Anbieter den Kaufvertrag nun anfechten.

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