AG Duisburg, Urteil vom 25. M√Ôø?rz 2004 - 27 C 4288/03
Die Entscheidung
Der Verkäufer bot in seiner Auktion eine Uhr der Marke Cartier mit der Bezeichnung: "Cartier Tank basculante" an. Als Startpreis hatt er 1.199 ? angegeben. Vor Ablauf der Auktion brach der Anbieter die Auktion mit dem Hinweis ab, sich bei der Erstellung des Angebots über die maßgebliche Beschaffenheit der Kaufsache geirrt zu haben.
AG Moers, Urteil vom 11. 2. 2004 - 532 C 109/03
Die Entscheidung
Am 13. 6. 2003 bot der Verkäufer auf der Plattform von eBay einen Pkw-Kastenanhänger Variant an. Er nutze dabei die Option "Sofort-Kaufen" und legte den Startpreis von 1 Euro fest. Der Bieter klickte die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" an. Nach Abschluss der Auktion verweigerte der Anbieter die Erfüllung des Vertrages mit der Behauptung, er habe sich bei der Einstellung des Angebots geirrt.
AG Syke Urteil vom 27.09.2004 - 24 C 988/04
Die Entscheidung
Ein Verkäufer hatte einen Drucker inkl. Zubehör zum Sofort-Kaufen-Preis von 1 ? angeboten. In der weiteren Beschreibung des Artikels hatte er dann einen deutlich höheren Kaufpreis gefordert. Der Bieter hatte dies ignoriert oder überlesen und die Auktion per Sofort-Kaufen beendet.
Der Verkäufer weigerte sich, die Ware für 1 ? auszuliefern und bot dem Käufer an, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er mit dem höheren in der Beschreibung erwähnten Preis nicht einverstanden sei.
Daraufhin klagte der Bieter auf Übergabe und Übereignung des Druckers und des Zubehörs.
LG Saarbrücken, Urteil vom 7. Januar 2004 - 12 O 255/03
Die Entscheidung
Der Bieter hatte zum Preis von 7.600 ? ein Auto ersteigert. Bei der Fahrzeugübergabe füllten die Parteien einen vorgefertigten Kaufvertrag aus, der eine Klausel zum Ausschluss der Gewährleistung enthielt. Außerdem wurde eine Laufleistung von 126.000 Km eingetragen
Als kurze Zeit später die Sitzheizung ausfiel, erstatte der Verkäufer dem Bieter 250 ? des Kaufpreises zurück.
Am 9. April 2003 forderte der Käufer den Anbieter zur Behebung einer angeblich überhöhten Laufleistung, einer angebliche Fehlfunktion des Tachos und dem Fehlen von Inspektionsnachweisen auf. Tatsächlich sei der Wagen nämlich schon über 190.000 Km gefahren. Sollte der Verkäufer seiner Forderung nicht nachkommen, würde er vom Vertrag zurücktreten.
AG Eggenfelden Urteil vom 16.08.2004 - 1 C 196/04
Die Entscheidung
Der Verkäufer wurde vom Käufer negativ bewertet. In der Bewertung hatte der Bieter geschrieben, der Anbieter habe nach Vertragsschluss mehr Porto verlangt und unberechtigterweise die Lieferung verweigert. Außerdem bezeichnete er der Verkäufer als "unglaublich unverschämt". Gegen diese Behauptungen richtete sich die Klage des Verkäufers, der die Löschung der Bewertung erreichen wollte.