Urteile

Verkäufer muss Identität des Käufers beweisen


OLG Hamm, Urteil vom 16. November 2006 - 28 U 84/06

Die Entscheidung
Der Kläger behauptete, der Beklagte hätte ein von ihm angebotenes Fahrzeug ersteigert und verlangte von diesem nun Schadensersatz, weil der Beklagte die Erfüllung des Kaufvertrags verweigerte. Der Beklagte bestritt die Abgabe eines Gebots. Er gab jedoch zu, zum fraglichen Zeitpunkt auf der Ebay-Seite online gewesen zu sein. Das Gericht hat die Klage abgewiesen.

Verkäufer trifft Beweislast für Vertragspartner

OLG Naumburg, Urteil vom 02. März 2004 - 9 U 145/03

Die Entscheidung
Der Kläger verlangte vom Höchstbietenden Schadensersatz wegen Nichterfüllung, weil dieser die Erfüllung des Kaufvertrages verweigerte. Dem Anbieter war es im Anschluss an die gescheiterte Vertragsabwicklung nur gelungen, den angebotenen Wagen 5.200 € billiger zu verkaufen. Diese Differenz verlangte er vom Höchstbietenden. Der Bieter berief sich darauf, dass sein Account "geknackt" worden sei und er daher das Gebot nicht selbst abgegeben habe.

Wirksame Formulierung für Gewährleistungsausschluss

AG Kamen, Urteil vom 03. November 2004 - 3 C 359/04

Die Entscheidung
Bei einem Privatverkauf hatte der Verkäufer versucht, die Gewährleistung auszuschließen und hierfür die folgende Klausel verwendet: "Wichtige Info, es handelt sich hier um eine Privatauktion und ich übernehme nach dem EU-Recht keine Garantie."

Haftung für Warenversand

LG Essen, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 10 S 354/04

Die Entscheidung
Ein privater Verkäufer hatte ein Notebook versteigert und gegen Übernahme der Versandkosten durch den Käufer an diesen versendet. Auf dem Postweg ging das Paket verloren.

Anfechtungsfrist bei Irrtum

LG Bonn, Urteil vom 08.03.2005 - 2 O 455/04

Die Entscheidung
Der Verkäufer bot einen Briefmarkenblock der Qualität "postfrisch Originalgummi (**)" mit einem Marktwert von 5.000 ? an. Der Höchstbietende gewann die Auktion mit einem Gebot in Höhe von 630 ? und bekam eine automatisch generierte Bestätigungsmail.

Syndicate content